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OR Briefkopf
OR Sitzung 01

Wichtige Entscheidung ohne Beteiligung des Ortschaftsrates?
 

Aus der Fragestunde

Auf der Tagesordnung für die am 25. Januar geplante Gemeinderatssitzung findet sich der Tagesordnungspunkt „Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Gebäudes incl. aller Nebengebäude…..“ (früherer Gasthof Neckartal in Rainbach). Diese Tatsache nahm Frau Edith Mayer, eine der Verantwortlichen der Bürgerinitiative Rainbach zum Anlass, vor Beginn der Sitzung des Ortschaftsrats folgende Fragen an die Ortsverwaltung zu stellen:

  • Warum wird bereits jetzt ein solcher Antrag gestellt?
  • Warum wird wieder einmal der Ortschaftsrat dazu nicht angehört?
  • Warum werden die Anwohner u.a. wegen der Hochwassergefahr nicht dazu befragt?

Sie forderte den Gemeinderat auf, keine Entscheidung ohne Einbeziehung der betroffenen Gremien und Bürger zu treffen.

Ortsvorsteher Streib stellte in Beantwortung der Fragen fest, dass er als Ortsvorsteher bisher nicht über den genannten Antrag informiert worden sei. Daher stehe dazu auch nichts auf der Tagesordnung des Ortschaftsrates.  Er vermute, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt lediglich um eine Information handele. Die Anwohner würden bestimmt entsprechend der bestehenden Gesetzesvorschriften mit einbezogen. Für die Fragen zur Hochwassergefährdung sah Streib nicht die Anwohner, sondern die entsprechenden Fachbehörden zuständig.

Sitzungsverlauf

Aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ortschaftsrates wurde lediglich bekannt begeben, dass die weitere Planung für das Feuerwehrhaus wegen der diversen Petitionen beim Landtag von Baden-Württemberg und beim Europäischen Parlament nach wie vor auf Eis liegen.

Der einschlägige Tagesordnungspunkt dieser Sitzung war ein Baugesuch für ein Projekt in der Unteren Straße. Hier beabsichtigt ein Bauherr auf einem noch freien Grundstück neben seinem neu gebauten Haus, ein Gebäude mit vier Garagen, einem Wehrgang und einer Terrasse im Obergeschoss zu erstellen. Um dieses Bauvorhaben verwirklichen zu können, benötigt er insgesamt fünf Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan „Feste Dilsberg“. Unter anderem soll die Firsthöhe dieses Gebäudes um einen Meter niedriger sein als die vorgeschriebene und von allen Nachbarhäusern eingehaltene.

Ortsvorsteher Streib leitete die Diskussion um diesen Bauantrag mit dem Hinweis ein, dass für das zu bebauende Grundstück ausdrücklich Wohnbebauung vorgesehen sei und nach seiner Ansicht schon wegen der Sicht von der Talseite die Firsthöhe an diejenigen der Nachbarhäuser angeglichen werden müsse.

Die Wortbeiträge der anderen Ratsmitglieder waren eindeutig:

  • „Wo Wohnbebauung vorgesehen ist, muss es Wohnbebauung geben“.
  • „Das vorgesehene Objekt stört eindeutig das Ortsbild.“
  • „Keine Riesengarage in der sonst kleinteiligen Bebauung der Feste.“

Schließlich wurde gar nicht mehr über die einzelnen Befreiungen abgestimmt, sondern als Beschluss festgestellt:

Der Ortschaftsrat lehnt die eingereichte Bauplanung ab und erwartete eine Bebauung des freien Grundstücks entsprechend der im Bebauungsplan vorgesehenen Bauvorschriften.

Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt tauchte eines der wohl leidigsten Themen des Ortsteiles auf: Das Minispielfeld an der Grundschule.

Aufgrund wiederholter Beschwerden hat der Ortsvorsteher mehrmals die bereits eingeschränkte Benutzung des Spielfeldes kontrolliert und festgestellt, dass doch immer wieder Kinder bzw. Jugendliche, die älter als 12 Jahre alt sind, dieses Spielfeld benützen. In der Baugenehmigung für diesen Platz ist aber ausdrücklich festgeschrieben, dass dort ausschließlich Kindern bis zu 12 Jahren das Ballspiel gestattet ist. Streib hat aufgrund der vorgefundenen Verstöße gegen die Benutzungsregelung den Platz vorübergehend sperren lassen.

Er beantragte nun beim Ortschaftsrat, die für diesen Platz vergebenen Schlüssel einzuziehen und sie nur an diejenigen Nutzer wieder auszugeben, die garantieren können, dass auch die Altersvorgabe für diesen Platz eingehalten werden.

Dieser Vorschlag wurde von den Ratsmitgliedern ebenso einstimmig angenommen wie der Auftrag zur weiteren Prüfung von Ballspielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Dafür könnte unter bestimmten, noch festzulegenden Bedingungen der städtische, aber vom FC ausgebaute und gewartete Trainingsplatz neben dem FC-Spielfeld als Möglichkeit in Betracht kommen.
  

Walter Berroth
19.01.2022
 
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